Kassenpflicht in Deutschland

Elektronische Registrierkassen müssen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

Das hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Damit soll Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen wirksam kämpft werden.

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Die Quintessenz des Kabinettsbeschlusses:

In Deutschland wird es vorerst keine Kassenpflicht geben. Der Steuervollzug in Deutschland ist funktional, tief und effizient. Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen, ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Aufgrund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, zum Beispiel in elektronischen Registrierkassen, und Accounts gelöscht oder geändert werden können. Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen erfordert die Einführung gesetzliche Regelungen sowie technischer Maßnahmen.

Das Finanzministerium drängt deshalb auf mehr Manipulationssicherheit an Kassensystemen

Die von der Opposition im Bundestag seit langem geforderte Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Registrierkassen ist jedoch erst einmal vom Tisch. Die Kassenpflicht ist nicht Bestandteil des am 13. Juli 2016 im Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfs.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) brachte den Gesetzesentwurf ein. Die Opposition forderte bereits seit geraumer Zeit, dass alle Kassensysteme bis Ende 2019 durch gesonderte Sicherheitsmaßnahmen manipulationsicher gemacht werden. Dem Fiskus entgehen durch Steuerhinterziehung aufgrund gezielter Kassenmanipulationen Beträge im Milliardenbereich. Schätzungen gehen von fast 10 Milliarden Euro aus, die den Finanzämtern durch die Manipulation von Registrierkassen jedes Jahr vorenthalten werden. So lassen sich heute mit einfachen Tricks in einigen Kassensystem Umsätze komplett verschleiern oder Buchungen stornieren, ohne dabei irgendwelche Spuren zu hinterlassen.

Seit einiger Zeit regt sich jedoch gegen derartige Tricksereien massiver politischer Widerstand. Die Fraktion der SPD regte zum Beispiel an, eine Kassenpflicht für Branchen mit erhöhten Barumsatz einzuführen. Ähnlich wie in Österreich sollten die so genannten Hochrisikobetriebe ab einem Mindestumsatz von 17.500 € jährlich eine Kassenpflicht eingeführt werden. Weiterhin im Gespräch war die Verpflichtung der Herausgabe des Kassenbons an den Kunden. Diese Vorschrift ist in Italien bereits seit mehreren Jahren bindend. Beschlossen wurde die Einführung zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtungen in elektronischen Aufzeichnungssystem. Elektronische Aufzeichnungssysteme sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass digitale Grundaufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können.

Die digitalen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht) und müssen auf einem Speichermedium (z.B. in der Cloud) gesichert und verfügbar gehalten werden. Gegen eine allgemeine Kassenpflicht sprach sich unter anderem die DEHOGA (Dachverband des Hotel- und Gaststättengewerbes) aus. Als Grund wurde die übermäßige Belastung durch die Anschaffung neuer Kassensysteme vor allem für kleinere Betriebe genannt. Eine allgemeine Kassenpflicht ist vorerst in Deutschland nicht vorgesehen. Ebenfalls ist das vor Jahren entwickelte Chipartensystem INSIKA vom Tisch. Das Verfahren, das durch das Physikalisch-Technische Bundesamt in Braunschweig entwickelt  wurde und bereits einen erfolgreichen Pilotbetrieb in Hamburg absolviert hat, verstößt durch die Monopolstellung des Bundes gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Vielmehr sollen nun die Kassensystemhersteller jeweils eigene Sicherheitsmechanismen für Kassensysteme entwickeln und zentral zertifizieren lassen.

Parallel dazu sollen neue Formen von unangekündigten Kontrollen und hohen Bußgeldern bei Verstößen gegen diese neuen Regelungen verabschiedet werden. Als neues Instrument der Steuerkontrolle soll eine Kassennachschau eingeführt werden. Die Kassennachschau ist keine Außenprüfung im Sinne des § 93 AO, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuerlicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Auffassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.

Wie auch schon zum Thema GDPdU und GoBD werden die neuen Beschlüsse zu Lasten der Kassenanwender ausfallen. Viele Hersteller werden kostenintensive Module anbieten, die die neuen Anforderungen erfüllen. Anders beim KORONA.pos Kassensystem: Hier werden auch künftig die vorgeschriebenen Softwaremodule kostenfrei nachgerüstet.